Ausbildungskosten

Ordner im Regal

Das Lehrinstitut kalkuliert unter folgenden Vorgaben: Volle Belegung aller Ausbildungsplätze und Bildung von vertretbaren Rücklagen für die Kostenstabilisierung bei evtl. nicht vermeidbaren Veränderungen der Einnahmen oder der Betriebsausgaben und bei gleichzeitig möglichst geringen und garantierten Ausbildungskosten für die gesamte Ausbildungszeit.

Wir achten sehr auf eine bezahlbare Ausbildung, ohne jedoch die Qualität zu mindern: So sind in der Selbsterfahrung mindestens 50 Stunden Einzelselbsterfahrung für jeden in unserer Kalkulation einbezogen.

1. Das Lehrgangsgebührenkonto

Hier werden monatlich die Kosten für die Lehrveranstaltungen von den AusbildungskollegInnen eingezahlt. Die Lehrgangsgebühren betragen im Lübecker Institut insgesamt 11.880 Euro (TP oder VT), in der Regel zahlbar in 36 Monatsraten zu je 300 Euro (bei TP oder VT).

Auch wenn Ihre Ausbildung länger dauern sollte und Sie mehr als 36 Monate für die Lehrveranstaltungen benötigen, so bleibt es insgesamt bei dem Festbetrag von 11.880 Euro an Lehrgangsgebühren.

2. Das Ambulanzkonto

Die Supervisionskosten, die Kosten der Selbsterfahrung und die Zahlungen an die Lehrpraxen für die Raumnutzungen sowie der Kosten für die weiteren Abrechnungsgenehmigungen (Gruppentherapie, Hypnose etc.) werden durch einen Teil der erzielten Honorarüberschüsse für die Ausbildungsbehandlungen in der praktischen Ausbildung beglichen.

Dies bedeutet: Bei voller Ausnutzung des Ambulanzbudgets können damit im 2. Teil der Ausbildung (p.A.) von den bei aktuellem Punktwert der KV zu erwartenden ca. 79,- € ungefähr die Hälfte pro Behandlungsstunde gegen Honorarrechnung an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt werden. Die andere Hälfte wird zur Tilgung der entstandenen Kosten für Supervision, Selbsterfahrung etc., für die das Institut in Vorleistung gegangen ist, genutzt. Dadurch können nach dem Klinikjahr zumindest die Lebenshaltungskosten selbst getragen werden, wenn auch auf niedrigem Niveau.

Die aufgeführten monatlichen Lehrgangsgebühren orientieren sich in ihrer Höhe an einer Mischkalkulation. Bei deutlichem Über- oder Unterschreiten der bisherigen Kalkulationsgrenzen können die Lehrgangsgebühren jeweils zu Beginn des Folgejahres den neuen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch nur innerhalb einer fest definierten Schwankungsbreite von höchstens 15%, bezogen auf die Kosten des Ausbildungsjahres Ihres Ausbildungsbeginns.

Mit den Lehrgangsgebühren und den Ambulanzeinnahmen (s.o.) werden alle Ausbildungsinhalte und Nebengebühren abgegolten, sofern nicht gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich machen oder sich die Einkünfte der Ambulanz wesentlich mindern. Honorarforderungen für Lehrtherapiestunden und Supervisionen sind jedoch dann selbst zu zahlen, wenn deren Ausfälle selbst verschuldet wurden oder über die Pflichtstundenzahl hinausgehen oder die Ausbildung vorzeitig beendet wird (in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand müssen im Falle einer vorzeitigen Kündigung die vom Lehrinstitut gezahlten anteiligen Kosten für die Selbsterfahrung erstattet werden).

Eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie zwei Beispielrechnungen finden Sie links im Download "Ausbildungskosten".

Die Praktische Tätigkeit PT 1 und PT 2

Die jeweiligen Praktikumsbedingungen in den einzelnen Kooperationskliniken werden allgemein im Rahmen der APrV vor Ort durch die Dienst- und Fachaufsicht geregelt oder müssen mit dieser individuell konkretisiert werden. Diese Tätigkeiten in externen Einrichtungen werden nach den dort geltenden Haustarifen vergütet oder nicht vergütet.

Die Praktische Tätigkeit im Rahmen der ambulanten Patientenbehandlungen

Die ambulanten Behandlungsstunden können Sie an einer unserer Institutsambulanzen in Lübeck, Hamburg oder Bremen durchführen oder in einer mit dem Institut kooperierenden Lehrpraxen. Informationen zu den Ambulanzen erhalten Sie unter dem Reiter Patienteninformationen.

FAZIT: Wir glauben, dass wir in unserem Preis-Leistungsverhältnis auch bundesweit einem sehr kritischen Vergleich gewachsen sind. Trotzdem ist bei Ihrer persönlichen Planung zu berücksichtigen, dass in der Vollzeitausbildung nur eine sehr begrenzte Zeit für zusätzliche Erwerbs- oder Honorartätigkeiten, etwa bei uns in Klinik-Teilzeitstellen, im Beratungsdienst der Fachabteilungen oder der Gutachtenstelle zur Deckung der weiteren Kosten der Lebensführung zur Verfügung stehen kann.

Steuervergünstigung: Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Aus-/Weiterbildung nun als Werbungskosten zu behandeln sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können. (Finanztest 3/2003).

Hinweis: im Internet finden sich auch weitergehende Informationen zum Bildungskredit oder andere Finanzierungsmöglichkeiten. Einen guten Überblick finden Sie unter: www.9brands.de/studienfinanzierung.